Liebe Eltern,
wir hoffen, Sie haben erholsame Osterferien verbracht. Leider können wir in der kommenden Woche Ihre Kinder nicht in der Schule im Präsenzunterricht begrüßen. Das Ministerium hat beschlossen, dass der Schulbetrieb ab Montag den 12.04.2021 vorerst für eine Woche vorerst im Distanzlernen stattfindet.
Die Klassenleitungen nehmen Kontakt zu Ihnen auf, um weitere Absprachen bezüglich der Materialausgabe und des Videounterrichts zu treffen.
Für Kinder, die nicht zuhause betreut werden können, findet wieder eine Notbetreuung statt. Der Bedarf muss schriftlich angemeldet werden. Melden Sie Ihr Kind bitte möglichst umgehend aber spätestens bis Samstag um 24.00 Uhr an und schicken das unten stehende Formular per Mail an dabrowski@lud-selm.schulserver.de.
Neu ist es, dass ab sofort, also ab Montag 12.04.2021, alle Kinder der Ludgerischule sowie das schulische Personal, 2x wöchentlich verpflichtend einen Schnelltest machen müssen. Das Testmaterial ist bereits an der Schule angekommen. Dies gilt auch für die Kinder der Notbetreuung. Ohne einen durchgeführten Schnelltest dürfen Kinder nicht mehr in Präsenz am Unterricht oder an der Betreuung vor Ort in der Schule teilnehmen. Das betrifft auch die ÜMI und OGS.
Die Kinder werden angeleitet, einen Schnelltest selber durchzuführen. Bei einem positiven Ergebnis muss Ihrerseits sichergestellt sein, dass Sie Ihr Kind umgehend an der Schule abholen und beim Kinderarzt anschließend einen PCR Test machen lassen, der mehr Sicherheit gibt.
Hier ist der entsprechenden Auszug aus den Vorgaben des Ministeriums NRW vom 8.04.2021:
“… wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hier-zu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.”
Sie können sicher sein, dass wir sorgsam mit dem sensiblen Thema der Selbsttestung umgehen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Klassenleitung und an uns.
Viele Grüße
Ihr Schulleitungsteam
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